HIPAA Abschnitt A - Hintergrundinformationen zu den HIPAA-Regeln
- Welche Einrichtungen fallen unter den HIPAA?
- Alle Clearingstellen im Gesundheitswesen, Gesundheitspläne und Gesundheitsdienstleister, die bestimmte Transaktionen in elektronischer Form durchführen. Dies gilt auch für Einrichtungen, die einen Abrechnungsdienst mit der Durchführung von Transaktionen in ihrem Namen beauftragen.
- Was gilt als "elektronisch" im Sinne des HIPAA?
- Der Begriff "elektronisch" wird verwendet, um die Übermittlung von Gesundheitsinformationen über das Internet, ein Extranet, Mietleitungen, Wählleitungen usw. zu beschreiben, ist aber nicht darauf beschränkt.
- Was sind HIPAA-Transaktionen?
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- Ansprüche aus dem Gesundheitswesen oder deren Äquivalent
- Zahlungs- und Überweisungsavise im Gesundheitswesen
- Status der Gesundheitsleistungen
- Anfragen zur Zuschussfähigkeit
- Bescheinigungen und Genehmigungen für Überweisungen
- Anspruchsbeilagen
- Erste Berichte über Verletzungen
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HIPAA Abschnitt B - HIPAA Technische Sicherheitsvorkehrungen § 164.312